Wir nehmen am Hausarztprogramm teil: Sie auch?
Jetzt kostenlos einschreiben und von vielen Vorteilen
profitieren.
Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) genannt, sind wir als Praxis Ihres Vertrauens Ihre erste Anlaufstelle in Sachen Gesundheit. Das ermöglicht eine hochwertige, zukunftsfähige Versorgung und stärkt die Rolle Ihrer Hausärztin / Ihres Hausarztes. Denn Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm trägt zum Fortbestand unseres hausärztlichen Praxisteams bei.
Drei gute Gründe für Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm:
- Ein Anlaufpunkt für alle Gesundheitsfragen
Alle Behandlungsdaten laufen in Ihrer hausärztlichen Praxis zusammen. Sie behält den
Überblick über Ihre Krankengeschichte und koordiniert Ihre Behandlung optimal. - Nachweislich bessere Gesundheitsversorgung
Das ist wissenschaftlich belegt: neueversorgung.de - Mehr Zeit für Sie
Im Hausarztprogramm fällt weniger Bürokratie für uns an, und wir erhalten ein faires Honorar.
So bleibt mehr Zeit für das, was zählt: Ihre Gesundheit.
Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Praxisbesuch an und nehmen Sie am Hausarztprogramm teil.
Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist für alle gesetzlich Versicherten kostenfrei und die
Einschreibung erfolgt schnell und unkompliziert in unserer Praxis.
Ihr Praxisteam
Dr. med. T. Morsch und A. Krause
Mehr dazu erfahren Sie unter mein-hausarztprogramm.de.
Anmeldung Betriebsmedizin/LKW
Anmeldung Betriebsmedizin
- Jeder Arbeitgeber ist ab einem Arbeitnehmer verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen.
Allerdings bedeutet das nicht, dass jeder Arbeitgeber einen eigenen Betriebsarzt einstellen muss. Die Größe des Unternehmens ist dabei ausschlaggebend für den Umfang der ärztlichen Betreuung. Die Berufsgenossenschaft hilft im Zweifelsfall und gibt Auskunft, in welchem Umfang das Unternehmen betriebsärztlich betreut werden muss. - Als Betriebsarzt helfe ich Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und unterstütze Sie als Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen weiteren Fragen des Gesundheitsschutzes Ihrer Angestellten.
- Ich berate Ihr Unternehmen und führe die entsprechenden Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter gemäß der gesetzlichen Bestimmungen durch, um die Gesundheit Ihrer Angestellten zu erhalten und ein wettbewerbsfähiges Unternehmen zu erhalten.
Anmeldung zu Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV für LKW, Bus und Taxi
Allgemeines: Die einzelnen Untersuchungen im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
umfassen folgendes:
1. Ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV (Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder Fahrgastbeförderung, Taxen, Mietwagen) als orientierte, körperliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der FeV.
2. Sehtest, Untersuchung des räumlichen Sehens und des Farbensehens, Untersuchung des Gesichtsfeldes mit einem zulässigen/vorgeschriebenen automatischen Perimeter nach Anlage 6 der FeV und nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2 der FeV.
3. Feststellung der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Klasse D, Fahrgastbeförderung): Die Untersuchung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit mit vorgeschriebenen Verfahren sogenannter Psychometrischer Test
Anmeldung Betriebsmedizin
- Jeder Arbeitgeber ist ab einem Arbeitnehmer verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen.
Allerdings bedeutet das nicht, dass jeder Arbeitgeber einen eigenen Betriebsarzt einstellen muss. Die Größe des Unternehmens ist dabei ausschlaggebend für den Umfang der ärztlichen Betreuung. Die Berufsgenossenschaft hilft im Zweifelsfall und gibt Auskunft, in welchem Umfang das Unternehmen betriebsärztlich betreut werden muss. - Als Betriebsarzt helfe ich Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und unterstütze Sie als Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen weiteren Fragen des Gesundheitsschutzes Ihrer Angestellten.
- Ich berate Ihr Unternehmen und führe die entsprechenden Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter gemäß der gesetzlichen Bestimmungen durch, um die Gesundheit Ihrer Angestellten zu erhalten und ein wettbewerbsfähiges Unternehmen zu erhalten.
Anmeldung zu Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV für LKW, Bus und Taxi
Allgemeines: Die einzelnen Untersuchungen im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
umfassen folgendes:
1. Ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV (Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder Fahrgastbeförderung, Taxen, Mietwagen) als orientierte, körperliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der FeV.
2. Sehtest, Untersuchung des räumlichen Sehens und des Farbensehens, Untersuchung des Gesichtsfeldes mit einem zulässigen/vorgeschriebenen automatischen Perimeter nach Anlage 6 der FeV und nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2 der FeV.
3. Feststellung der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Klasse D, Fahrgastbeförderung): Die Untersuchung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit mit vorgeschriebenen Verfahren sogenannter Psychometrischer Test