Öffnungszeiten

Mo:
08:00 - 13:00
14:00 - 19:00
Di:
11:00 - 13:00
14:00 - 19:30  
Mi:
08:00 - 13:00
 
Do:
07:00 - 13:00
14:00 - 19:00  
Fr:
08:00 - 13:00
und n.V.

Sprechzeiten

Mo:
08:00 - 13:00
15:00 - 19:00
Di:
12:00 - 13:00
14:00 - 19:00
Mi:
08:00 - 13:00
 
Do:
07:00 - 13:00
17:00 - 19:00
Fr:
nach Vereinbarung

Kann ein Patient keine gültige Versichertenkarte oder einen gültigen Anspruchsnachweis seiner Krankenkasse vorlegen, kann der Arzt die Behandlung ablehnen oder - wenn es sich um eine nicht aufschiebbare Notfallbehandlung handelt - eine Privatvergütung verlangen. Ohne Vorlage eines Versicherungsnachweis es ist es für uns nicht möglich, Rezepte zulasten der Krankenkasse auszustellen. Hier müssen Sie also zunächst für notwendige Verordnungen (Medikamente, Physiotherapie etc.) selbst bezahlen. Der Patient hat bis zum Ende des Quartals Zeit, eine gültige Krankenversicherungskarte oder einen gültigen Anspruchsnachweis seiner Krankenkasse nachzureichen. Legt der Patient bis zum Ende des Quartals seine eGK oder ein Anspruchsnachweis der Krankenkasse vor, der zum Zeitpunkt der Behandlung gültig war, rechnet der Arzt die Behandlung wie gewohnt als Kassenleistung ab. Wurde bereits eine Privatvergütung für die Behandlung erhoben, muss er dem Patienten das Geld zurückerstatten.

Mehr und mehr Krankenkassen bieten für Ihre Versicherten im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sog. Hausarztprogramme an. Als Teilnehmer erlauben Sie uns, sämtliche medizinischen Dokumente zu verwalten und Ihnen oder – mit Ihrer Zustimmung – mitbehandelnden Ärzten zur Verfügung zu stellen. Zudem profitieren Sie von Extraleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wir werden zur zentralen Schaltstelle und koordinieren die gesamte medizinische Versorgung. Die Abstimmung zwischen Haus- und Fachärzten wird optimiert. Doppeluntersuchungen oder unnötige Krankenhausaufenthalte werden vermieden. Viele rabattierte Arzneimittel sind zudem für Sie zuzahlungsfrei. https://www.mein-hausarztprogramm.de/

Hinter KIRA (KI-Rufassistentin) verbirgt sich ein intelligenter Anrufbeantworter der Firma Aaron.ai. „Hallo, ich bin KIRA, Ihre digitale Assistentin der Hausarztpraxis Krause/ Dr. Morsch. Wie kann ich Ihnen helfen ?“ Kira, ihre freundliche Helferin der Hausarztpraxis Krause/ Dr. Morsch Immer dann, wenn wir während der Sprechzeiten Ihren Anruf nicht annehmen können, springt KIRA ein und nimmt Ihren Anruf an. Bitte hinterlassen Sie Ihre Nachricht mit Ihrem Namen, Geburtstag und dem Grund Ihres Anrufes. Wir sehen alle Anrufe und können dann reagieren – ohne dass Sie lange am Telefon warten müssen. Wie alle neuen Mitarbeiter hat auch KIRA eine Probezeit bitte sagen Sie uns gerne, ob Sie mit KIRAS Arbeit einverstanden sind oder was verbesserungswürdig ist.

Auf der Patientenseite der Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. finden Sie darüber viele interessante Informationen. https://herzmedizin.de/fuer-patienten-und-interessierte.html

Je nach Krankheitsbild stehen viele gemeinnützige Vereine, Institutionen und Selbsthilfevereinigungen Patienten mit Rat und Tat zur Seite. Die nachfolgende Übersicht soll Betroffenen helfen, die richtigen Ansprechpartner zu finden. https://www.dgvs.de/patienten/ (Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten)

Das Internet bietet stetig Informationen zu verschiedensten Gesundheitsfragen. Doch wie verlässlich und medizinisch richtig sind solche Informationen überhaupt? Bei Fragen rund um Krebserkrankungen ist es zudem essenziell, zwischen Fakten und falschen Hoffnungen zu unterscheiden. http://www.krebshilfe.de (Deutsche Krebshilfe) http://www.krebsgesellschaft.de (Deutsche Krebsgesellschaft) http://www.krebsinformationsdienst.de/ https://www.dgpalliativmedizin.de (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin)

Auf der folgenden Seite finden Sie viele wertvolle Tipps, Downloads etc. rund um den Blutdruck. http://www.hochdruckliga.de (Deutsche Hochdruckliga e.V.)

http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de (Deutsche Diabetes Gesellschaft)

http://www.dgaum.de (Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.)
http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A12.html (Ratgeber zum Umgang mit Mobbing von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

http://www.deutsche-depressionshilfe.de(Stiftung Deutsche Depressionshilfe)
http://www.buendnis-depression.de(Deutsches Bündnis gegen Depression e.V.)

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Gerne bieten wir diesen Service für ältere Patienten und Patienten mit eingeschränkter Mobilität an und schicken Ihnen Ihre Rezepte für vom Arzt verordnete Dauermedikamente per Post zu. Bitte hinterlegen Sie dazu einige ausreichend frankierte Briefumschläge mit Ihrer Adresse bei uns an der Anmeldung. Grundsätzlich ist das Versenden von Rezepten per Post keine Leistung, die von ihrer Krankenkasse übernommen wird.

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig werden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und ihm hierüber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Setzen Sie sich in diesem Fall sofort mit unserer Praxis in Verbindung, denn eine rückwirkende Bescheinigung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Im Falle einer länger dauernden AU zahlt der Arbeitgeber das normale Gehalt in der Regel für längstens 6 Wochen weiter. Darüber hinaus wird ab der 7. Krankheitswoche von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, das nicht mehr dem vollen Gehaltsumfang entspricht. Dazu ist der Nachweis einer lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.

Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeuten und Angehörige eines anderen Heilberufes unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Einer Weitergabe Ihrer Patientendaten ist nur möglich, wenn Sie den Arzt von dieser Schweigepflicht entbinden. Dies gilt auch (was immer einmal zu Irritationen führt) bei Ehe- und Lebenspartnern sowie ihren Kindern, sobald diese das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wenn sie uns grundsätzlich gestatten möchten, mit Ihren Angehörigen über Gesundheitsdaten zu sprechen, hinterlegen Sie bitte eine schriftliche Einverständniserklärung.

IGEL bedeutet „individuelle Gesundheitsleistungen“. Das sind Leistungen, deren Kosten die Kasse nicht übernimmt. Dazu gehören spezielle ärztliche Leistungen wie z.B. bestimmte Injektionen, spezielle Laboruntersuchungen aber auch Atteste und diverse Beratungsleistungen. Grundsätzlich gibt es neben geringen Gebühren für private Atteste etc. in unserer Praxis ausschließlich Angebote für Igelleistungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge. Hier halten wir die Durchführung ergänzender Untersuchungen für sinnvoll.

In der Coronaepidemie im Jahr 2020 und 2021 haben wir gelernt, wie wichtig ein Schutz vor Infektionserkrankungen sein kann. Aus diesem Grund empfehlen wir die Grippeschutzimpfung uneingeschränkt für alle Altersgruppen. Wir sind in Sachsen in der erfreulich guten Lage, dass aufgrund der Empfehlungen der sächsischen Impfkommission und der Bereitschaft der Krankenkassen zur Kostenübernahme die Grippeimpfung für nahezu alle Menschen möglich ist. Unbedingt impfen lassen sollten sich schwangere Frauen und alle Menschen mit dauerhaft behandlungsbedürftigen chronischen Erkrankungen.

Sie sollten sich gegen Grippe impfen lassen bevor die Grippewelle anrollt. Deshalb ist der beste Zeitpunkt im Oktober und November. Der Impfschutz ist abhängig vom Alter des Patienten unterschiedlich lange vorhanden. Aus diesem Grund empfehlen wir die Grippeimpfung für hochbetagte Menschen erst zu einem relativ späten Zeitpunkt im Dezember oder sogar erst Anfang Januar. Die Durchführung einer Grippeschutzimpfung im September oder sogar bereits im August wird Sie bei der erfahrungsgemäß meist zwischen Januar und März auftretenden Grippewelle kaum noch schützen können. Nach der Impfung dauert es ca. 14 Tage, bis die Impfung ihre volle Wirkung entfaltet. Da in jedem Jahr andere Typen von Grippeviren unterwegs sind, sollte die Grippeimpfung jährlich wiederholt werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite "Impfen-Info" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. https://www.impfen-info.de/

Besuchen Sie Fachärzte ohne Überweisung, bekommen wir keinen Bericht. Ohne Facharztberichte können wir die vom Facharzt begonnene Behandlung nicht fortführen! Auch entstehen Ihnen evtl. Nachteile bei Anfragen von Versicherungen, Versorgungsämtern, Sozialgerichten, Rentenversicherungen etc.! Anträge für Reha-Behandlungen, Schwerbehindertenausweise oder Pflegestufe werden häufiger abgelehnt, wenn wir keine Facharztberichte mitschicken können. Achten Sie also darauf, immer eine Überweisung von uns mitzubringen und bestehen Sie in Ihrem Interesse auf einen Bericht an Ihren Hausarzt.

In der Patientenakte dokumentiert der Arzt Ihre Behandlung sowie Angaben zu verordneten Medikamenten und Heilmitteln. Sie haben das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen und eine Kopie zu erhalten. Dies ist in § 630 g BGB geregelt. Entstehende Kosten kann Ihnen der Arzt in Rechnung stellen

Selbstverständlich bekommen Sie Ihre verordneten Medikamente auch ohne „Aut-Idem-Kreuz“. Ihre Krankenkasse hat mit besonders zuverlässigen Herstellern sogenannte Rabattverträge abgeschlossen, die der Apotheker bedienen muss. Es kann also sein, dass Sie Ihr Präparat von einem anderen als dem verordneten Hersteller bekommen. Dies hat aber in der Regel keinen Einfluss auf Ihre Therapie. Rabattierte Präparate sind sogar oft für Sie zuzahlungsfrei!

So ist das in der Planwirtschaft. Ausufernde Bürokratie, kaum kostendeckende Erstattungen und steigende Kosten für Rohstoffe, Inflation, Löhne und Lieferketten sind für den Hersteller keine große Motivation. Fehlende „Lieferbarkeit“ bedeutet Ärger für Patienten und erheblichen, nicht erstatteten Mehraufwand für Apotheken und Arztpraxen. Eventuell muss eine andere Dosierung oder ein vergleichbares Präparat gefunden werden oder das Medikament muss bis zur Lieferbarkeit pausiert werden.

Gerne helfen wir mit einem Rezept einer kleinen Packung fachfremder Medikamente aus, falls Ihr Facharzt nicht erreichbar ist. Eine Dauerverordnung teurer, fachfremder Medikamente ist nicht möglich, da wir weder die Haftung für uns unbekannte Medikamente übernehmen können noch das nötige Medikamentenbudget dafür zur Verfügung haben. Zudem müssen wir bei jedem Medikament erst prüfen, ob wir es überhaupt verordnen dürfen. So gibt es Medikamente, die zwar verschreibungspflichtig, aber nicht erstattungsfähig sind. Sollten wir bei uns unbekannten Präparaten gegen die vielfältigen und unübersichtlichen Vorschriften der Arzneimittelrichtlinien mit ihren 13 (!) Anlagen verstoßen oder hat Ihr gewünschtes Medikament gar nur eine fiktive Zulassung, so fordert Ihre Krankenkasse rigoros die Kosten des Präparates hinterher bei uns ein („Regress“). Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Sie zur Dauerverordnung an die entsprechenden Facharztpraxen verweisen müssen, auch wenn dies für Sie umständlich erscheint.