Öffnungszeiten

Mo:
08:00 - 13:00
14:00 - 19:00
Di:
11:00 - 13:00
14:00 - 19:30  
Mi:
08:00 - 13:00
 
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07:00 - 13:00
14:00 - 19:00  
Fr:
08:00 - 13:00
und n.V.

Sprechzeiten

Mo:
08:00 - 13:00
15:00 - 19:00
Di:
12:00 - 13:00
14:00 - 19:00
Mi:
08:00 - 13:00
 
Do:
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17:00 - 19:00
Fr:
nach Vereinbarung

Arbeitsmedizinische Leistungen:

Aufgaben eines Betriebsarztes sind die Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Angestellten. Aber auch die Verhinderung von aus dem Arbeitsleben resultierenden schädlichen Einflüssen, die frühzeitige Erkennung von Krankheiten und die Wiedereingliederung in den Beruf nach längerer Krankheit.

Ich berate und unterstütze Sie in folgenden Bereichen der arbeitsmedizinischen Vorsorge:

  • arbeitsmedizinische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), u.a. Begehungen, Teilnahme an ASA-Sitzungen, Beratungen des Arbeitgebers und der Mitarbeiter
  • arbeitsmedizinische Untersuchungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Grundsätze (ehem. G-Untersuchungen), ArbMedVV, Biostoffverordnung, u.a.
  • Untersuchungen nach dem Jugendschutz- und Mutterschutzgesetz
  • Einstellungs-, Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen
  • Untersuchungen werden zum großen Teil in unseren Praxisräumlichkeiten durchgeführt - dies schließt Untersuchungen in Betrieben jedoch nicht aus
  • Mitwirkung am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Organisation und Durchführung von Grippeschutz-Impfungen und anderen anstehenden Impfungen
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Impfungen/Reiseberatung/Dienstreise
  • Mitarbeit im Rahmen der Gesundheitsförderung und Suchtmedizin
  • Psychologische Mitarbeiterberatung
  • Beratung des Arbeitgebers, Personalrates und der Mitarbeiter zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung
  • alle notwendigen Untersuchungen für den Erwerb und die Verlängerung des LKW-Führerschein / Führerschein Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (LKW, Bus, Taxi, Mietwagen und PKW)

 

Anmeldung Betriebsmedizin/LKW

Anmeldung Betriebsmedizin

  • Jeder Arbeitgeber ist ab einem Arbeitnehmer verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen.
    Allerdings bedeutet das nicht, dass jeder Arbeitgeber einen eigenen Betriebsarzt einstellen muss. Die Größe des Unternehmens ist dabei ausschlaggebend für den Umfang der ärztlichen Betreuung. Die Berufsgenossenschaft hilft im Zweifelsfall und gibt Auskunft, in welchem Umfang das Unternehmen betriebsärztlich betreut werden muss.
  • Als Betriebsarzt helfe ich Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und unterstütze Sie als Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen weiteren Fragen des Gesundheitsschutzes Ihrer Angestellten.
  • Ich berate Ihr Unternehmen und führe die entsprechenden Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter gemäß der gesetzlichen Bestimmungen durch, um die Gesundheit Ihrer Angestellten zu erhalten und ein wettbewerbsfähiges Unternehmen zu erhalten.

 

 

Anmeldung zu Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV für LKW, Bus und Taxi

Allgemeines: Die einzelnen Untersuchungen im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

umfassen folgendes:

1. Ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV (Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder Fahrgastbeförderung, Taxen, Mietwagen) als orientierte, körperliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der FeV.

2. Sehtest, Untersuchung des räumlichen Sehens und des Farbensehens, Untersuchung des Gesichtsfeldes mit einem zulässigen/vorgeschriebenen automatischen Perimeter nach Anlage 6 der FeV und nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2 der FeV.

3. Feststellung der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Klasse D, Fahrgastbeförderung):  Die Untersuchung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit mit vorgeschriebenen Verfahren sogenannter Psychometrischer Test 

 

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