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nach Vereinbarung

Anmeldung zu Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV für LKW, Bus und Taxi

Allgemeines: Die einzelnen Untersuchungen im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

umfassen folgendes:

1. Ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV (Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder Fahrgastbeförderung, Taxen, Mietwagen) als orientierte, körperliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der FeV.

2. Sehtest, Untersuchung des räumlichen Sehens und des Farbensehens, Untersuchung des Gesichtsfeldes mit einem zulässigen/vorgeschriebenen automatischen Perimeter nach Anlage 6 der FeV und nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2 der FeV.

3. Feststellung der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Klasse D, Fahrgastbeförderung):  Die Untersuchung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit mit vorgeschriebenen Verfahren sogenannter Psychometrischer Test 

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
  • vorhandene Brillen (alle)
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Impfausweis
  • einzunehmende Medikamente bzw. Medikamentenplan
  • wichtige medizinische Vorbefunde, aktuelle Laborwerte bei Diabetikern (HbA1c, „Zuckerbuch“)
  • Bargeld oder EC-Cash möglich
Wie im Personalausweis hinterlegt.
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